Zulassung *

Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Umweltschutz


 

Um zum Masterstudiengang Umweltschutz zugelassen werden zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

1. a) Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium im Geltungsbereich des Grundgesetzes in einem Studiengang der Fachgebiete Ingenieurwisschenschaften, Agrarwissenschaften, Forstwissenschaften oder ähnlich artverwandten Studiengängen oder

    b) Bachelor artverwandter Studiengänge mit mindestens 240 Leistungspunkten*

 

und

 

2. Nachweis über eine mindestens einjährige Berufserfahrung in studienrelevanten Aufgabenfeldern

 

und

 

3. Anfertigen einer Bewerbungsmappe, in der Sie Ihre Studienmotivation erläutern und Ihre umweltrelevanten Kenntnisse darstellen, die Sie in Beruf, Studium, Weiterbildung oder durch privates Engagement erworben haben.

 

 

*) Bachelor-Absolventen mit weniger als 240 Leistungspunkten bieten wir die Möglichkeit, über Brückenkurse den Weg in das berufsbegleitende Masterstudium Umweltschutz zu finden. Weitere Informationen können Sie hier nachlesen.

 

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