Bachelor – Master – Promovend
Neue Vergaberichtlinie für Graduierte in 2009
Inzwischen hat es sich bestimmt schon herumgesprochen: Es gibt ein neues Landesgraduiertenförderungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern. Das bringt einige Neuerungen mit sich. Dabei ist wahrscheinlich die Erhöhung des monatlichen Förderbetrages von bisher 818,- € auf 1.100,- € von besonderem Interesse. Einen Wermutstropfen hat das Ganze, denn es entfällt der bisher gewährte Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Außerdem wird die Gewährung von Sachkostenzuschüssen auf 5 % der vom Landeshaushalt pro Haushaltsjahr insgesamt bereitgestellten Fördermittel reduziert und auf diejenigen Stipendiaten beschränkt, die ihr Promotionsvorhaben im Rahmen von Graduiertenkollegs der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder der International Max Planck Research Schools bearbeiten.
Von den Veränderungen betroffen sind zunächst einmal alle Stipendiatinnen und Stipendiaten, die erstmals zum Sommersemester 2009 im Rahmen der Landesgraduiertenförderung ein Stipendium erhalten. Ob und in welchem Umfang alle derzeitigen Stipendiaten der Landesgraduiertenförderung von den Veränderungen profitieren können oder betroffen sein werden, kann erst nach Veröffentlichung der zum Landesgraduiertenförderungsgesetz gehörenden Durchführungsverordnung verbindlich mitgeteilt werden.
Fragen können Sie richten an Angelika Dettmann, Tel. 0381-498 1244
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