Teilnahmebedingungen

 

Anmeldung

Zulassungsvoraussetzungen

Gebühren

Zahlungsweise

Rücktritt

Teilnahmebestätigung/Zertifizierung

Absage von Weiterbildungsangeboten

Wechsel von Dozenten/Lehrkräften und Veranstaltungsorten

Haftungsausschluss

Datenschutz

Nebenabreden

 

 

 

Anmeldung


Ihre Anmeldung erfolgt über unser Anmeldeformular und wird mit Eingang im Zentrum für Qualitätssicherung für Studium und Weiterbildung (ZQS) verbindlich. Sie verpflichtet zur Zahlung der Modulgebühren. Mit der Anmeldung erkennen Sie unsere Teilnahmebedingungen an. Nach Annahme der Anmeldung durch das ZQS erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Kapazität eines Weiterbildungsangebotes, so werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Unsere Weiterbildungsmaßnahmen sind keine nach den Bildungsfreistellungs- und Bildungsurlaubsgesetzen der Länder anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen.

 

 

Zulassungsvoraussetzungen


Für die einzelnen Weiterbildungsangebote sind die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen (z.B. Hochschulabschluss oder Berufserfahrung) zu erfüllen, deren Nachweis mit der Anmeldung zu erbringen ist. Bei einer Online-Anmeldung reicht zunächst die Vorlage einer elektronischen Fassung als Nachweis für die Zulassungsvoraussetzungen aus; im Original oder als Kopie sind die Zeugnisse und anderen Nachweise dann spätestens bis zum Antritt der 1. Prüfung vorzulegen. Aus der Zulassung zu einzelnen Weiterbildungsmaßnahmen entsteht kein Anspruch auf Zulassung in die weiterbildenden Master-Studiengänge der Universität Rostock (Medien & Bildung, Umwelt & Bildung, Umweltschutz). Für die Master-Studiengänge gelten jeweils eigene Zulassungsvoraussetzungen.

 

 

Gebühren


Auf der Grundlage des § 3 der Satzung der Universität Rostock über die Erhebung von Hochschulgebühren, Beiträgen und Entgelten (Hochschulgebührensatzung) in Verbindung mit dessen Anlage 2 Punkt 2 wird nach Ihrer Anmeldung für die Belegung eines Weiterbildungsangebotes eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühren ist für das jeweilige Bildungsangebot zu erfragen. Für die Anreise, Übernachtung und Verpflegung während der Präsenzveranstaltung kommen Sie als Teilnehmer stets und in voller Höhe selbst auf.

Bei Überschreiten der Regelteilnahmezeit und bei der Inanspruchnahme von Wiederholungsprüfungen wird nach Maßgabe der Hochschulgebührensatzung eine zusätzliche Gebühr erhoben.

 

 

Zahlungsweise


Die Modulgebühren sind per Überweisung nach Bestätigung der Anmeldung zu entrichten. Mit Versand der Lehrmaterialien erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Auf dem Gebührenbescheid sind der Titel der Weiterbildungsmaßnahme sowie die entsprechende Gebührenhöhe vermerkt. Die volle Gebühr ist innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheides auf die angegebene Bankverbindung zu überweisen. Ratenzahlung wird ausgeschlossen.

 

 

Rücktritt


Ihr Rücktritt ist bis 14 Tage vor Beginn des Weiterbildungsangebots zulässig. Eine volle Rückerstattung der Modulgebühren erfordert eine fristgerechte und schriftliche Rücktrittserklärung. Sollten Sie danach vom Studium zurücktreten wollen, wird die Gebühr grundsätzlich in voller Höhe erhoben. Die Rücksendung des Lehrmaterials entbindet Sie nicht von der Zahlung der fällig gewordenen Modulgebühr. Zur Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden (Poststempel/Faxdatum) der Rücktrittserklärung.Die Nicht-Inanspruchnahme einzelner Veranstaltungen eines Weiterbildungsangebotes berechtigt nicht zu einer Kürzung der Modulgebühren.

Die Universität Rostock hat das Recht zum Rücktritt, wenn die Zulassung durch arglistige Täuschung, Zwang oder Bestechung herbeigeführt wurde, Sie Ihre Teilnehmerpflichten nicht erfüllen, den Hochschulbetrieb stören oder wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren. Im Falle eines Rücktritts entsteht kein Anspruch auf Erstattung gezahlter Gebühren. Entstehen der Universität Rostock durch den Rücktritt zusätzliche Kosten, haben Sie diese zu tragen.

 

 

Teilnahmebestätigung/Zertifizierung


Die in der Ankündigung beschriebenen Abschlusszertifikate oder Teilnahmebescheinigungen werden von der jeweils zuständigen Prüfungsstelle ausgestellt und ausgehändigt, wenn Sie Ihren Nachweis- und Zahlungspflichten nachgekommen sind sowie alle Studien- und Prüfungsleistungen erbracht wurden.

Bei vorzeitiger Beendigung eines Weiterbildungsangebotes sowie bei Nichtbestehen einer oder mehrerer Prüfungen wird auf Antrag beim ZQS eine Bescheinigung über die erfolgreich erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ausgestellt, sofern auch die sonstigen Bedingungen erfüllt sind.

 

 

Absage von Weiterbildungsangeboten


Für das Zustandekommen eines Weiterbildungsangebotes ist eine Mindestanzahl von Teilnehmern erforderlich. Sollte diese nicht erreicht werden, behält sich die Universität Rostock vor, das Weiterbildungsangebot abzusagen. Bereits entrichtete Modulgebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Universität Rostock behält es sich darüber hinaus vor, ein Weiterbildungsangebot aus wichtigen Gründen abzusagen. Falls ein Weiterbildungsangebot abgesagt werden muss, erfolgt diese Absage in der Regel spätestens eine Woche vor Beginn des Weiterbildungsangebotes.

 

 

Wechsel von Dozenten/Lehrkräften und Veranstaltungsorten


Sollten die vorgesehenen Dozenten und Lehrkräfte der Weiterbildungsveranstaltungen kurzfristig ausfallen (z.B. bei Krankheitsfall), so behält sich die Universität Rostock vor, eine/n gleichwertige/n Dozent/Lehrkraft einzusetzen. In Ausnahmefällen behalten wir uns auch Verschiebungen bzw. Änderungen der Termine oder des Programmablaufs vor. Die Weiterbildungsveranstaltungen finden in der Regel in Rostock statt. Im Ausnahmefall behalten wir uns vor, die jeweilige Lehrveranstaltung an einem anderen Ort durchzuführen. In einem solchen Fall erhalten Sie rechtzeitig Bescheid. Änderungen dieser Art berechtigen weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Gebühren.

 

 

Haftungsausschluss


Ein Versicherungsschutz für Teilnehmer einer Weiterbildungsmaßnahme durch die Universität Rostock besteht nicht. Unsere Institution übernimmt somit keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Zeitraum der jeweiligen Weiterbildung entstehen.

 

 

Datenschutz


Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung seiner persönlichen Daten für Verwaltungszwecke sowie späterer Informationen einverstanden. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

 

Nebenabreden


Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


Geltendes Recht


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Gerichtsstand


Gerichtsstand ist Rostock.


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