Curricula neu gestalten?
Neue Musterordnungen für Fachprüfungsordnungen in Sicht
Mit der bundesweiten Umstellung der Studiengänge von der einstufigen Diplom- und Magister-Ausbildung auf gestufte Bachelor- und Masterstudiengänge haben die bis dahin für die Ausgestaltung der Fachprüfungsordnungen maßgeblichen Rahmenordnungen ihre Gültigkeit verloren.
Als Äquivalent dafür wurden an der Universität Rostock auf der Grundlage der neuen gesetzlichen und zentralen Vorgaben Musterordnungen entwickelt. Die ersten Fassungen wurden bereits im September 2003 vom Akademischen Senat der Universität beschlossen und im Februar 2004 in den „Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Rostock“ veröffentlicht.
Im Verlauf des Studienreformprozesses haben sich zentrale Vorgaben teilweise modifiziert; mit der Einführung der ersten gestuften Studiengänge wurden mehr und mehr praktische Erfahrungen und neue Erkenntnisse gewonnen. Auf Grund dieser steten Veränderungen der Rahmenbedingungen mussten auch die Musterordnungen der Universität Rostock laufend angepasst und verändert werden.
Im Herbst 2008 beschloss die Senatskommission „Studium, Lehre und Evaluation“ die Musterordnungen der Universität Rostock in ihrem derzeitigen Stand zumindest mittelfristig festzuschreiben, um mehr Kontinuität in diesen Prozess zu bringen.
Gemeinsam mit dem Justiziariat sind die Mitarbeiterinnen des ZQS jetzt dabei, beschlussfähige Musterordnungen zu erarbeiten, die dem Akademischen Senat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Informationen und Kontakt: Angelika Dettmann, Tel. 0381-4981244
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