Förderprogramm für Musikschulen

Förderprogramm für Musikschulen

Jedes Jahr finanziert das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit dem Förderungsprogramm ein Projekt – dieses Jahr wird der Kauf von Instrumenten an Musikschulen mitfinanziert. Das Förderprogramm für Musikschulen wird entsprechend begründet: Musikschulen bilden eine kulturelle Basis in vielen Städten und fördern das musikalische Angebot.
Daher genießen sie eine hohe Relevanz und müssen auch entsprechend gefördert werden. Das Förderprogramm beträgt insgesamt 180.000 €. Davon soll 100.000 € an öffentliche Musikschulen (nur an Mitglieder des Verbandes deutscher Musikschulen) gehen. Alle Nicht-Mitglieder des Verbandes deutscher Musikschulen erhalten 50.000 €. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Landesverband der Musikschulen haben folgende Förderprogrammkriterien festgelegt:
Die Mitglieder des Verbandes deutscher Musikschulen werden nur zu einem Drittel mitfinanziert. Hingegen werden bei allen anderen Musikschulen die Anschaffungskosten zur Hälfte mitfinanziert.

Förderprogramm für Musikschulen in Mecklenburg-Vorpommern

Musikschulen können eine Förderungsbeantragung stellen, wenn die erworbenen Instrumente überregional genutzt werden (z.B. durch (inter)nationale Ensembles) oder der Begabtenförderung zugutekommen. Ein weiterer Grund für die Förderung ist die allgemeine Nutzung von Instrumenten (z.B. wenn eine Musikschule ein Instrument zusammen mit einem Theater nutzt). Musikschulen können einen formlosen Antrag auf Förderung bis zum 31. Juli 2015 stellen.
Mecklenburg-Vorpommern hat 18 öffentliche Musikschulen, die von ca. 18.000 Schülern besucht werden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern gibt für das Personal an den Musikschulen ca. 3,4 Mio. € in diesem Jahr aus.

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