Brückenkurse

Um zu einem berufsbegleitenden Masterstudium an der Universität Rostock zugelassen werden zu können, müssen Sie einen ersten akademischen Abschluss vorweisen: Diplom, 1. Staatsexamen oder Bachelorabschluss. 

 

In den Bachelor- und Masterstudiengängen werden für den Arbeitsaufwand, den Studierende während ihrer Ausbildung erbringen, Leistungspunkte vergeben.

 

Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz sind unter Einbeziehung des vorangehenden Studiums für den Masterabschluss 300 Leistungspunkte (LP) erforderlich. Das bedeutet, dass Bachelor-Absolventen mit einem Abschluss von weniger als 240 LP zusätzliche Leistungspunkte erwerben müssen, um ein berufsbegleitendes Masterstudium an der Universität Rostock absolvieren zu können.

 

 


Jetzt anmelden!

 


RSS-Newsfeed abonnieren
® 2009. Universität Rostock, Zentrum für Weiterbildung