„Eine Brücke bauen“ – Aufnahme in berufsbegleitende Masterprogramme im Fernstudium gesichert
Bachelorabsolventen mit 180 Leistungspunkten sind an der Universität Rostock willkommen
Weiterbildende Masterstudiengänge für Berufstätige haben in der Regel einen Umfang von 60 Leistungspunkten (LP), die auf vier Semester Studium neben dem Beruf verteilt werden. Nach gesetzlichen Vorgaben von Kultusministerkonferenz und den Länderministerien können Bachelorabsolventen mit 180 LP nicht einfach zur berufsbegleitenden Masterausbildung zugelassen werden. Sie sollen weitere 60 LP vor dem Masterstudium erbringen. Die Politik verspricht sich von dieser Maßnahme Qualitätssicherung. In der Hochschulweiterbildung ist die gute Qualität kein Streitpunkt, wohl aber die Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie. Damit die Rahmenbedingungen ein Studium neben dem Beruf erlauben, arbeitet die Universität Rostock an einer Lösung für dieses bundesweit vorhandene Problem. Sie hat in einem Stufenmodell Brückenkurse unter Berücksichtigung der Berufserfahrung als Voraussetzung für das Erbringen der 60 LP konzipiert und umgesetzt. Für die drei berufsbegleitenden Masterstudiengänge wird mit dem 1. April 2009 ein erstes Modulangebot vorhanden sein. Nach erfolgreicher Prüfung steht der Zulassung zur Masterausbildung nichts mehr im Wege.
Sie wünschen weitere Informationen? Rufen Sie an (Tel. 0381-498 1260) oder senden Sie eine E-Mail an weiterbildung(at)uni-rostock.de.
zurück zum Newsletter >>

