Kosten

Kosten Ihres Fernstudiums

 

Für den Fernstudiengang "Medien & Bildung" wird ab dem Wintersemester 2010/11 eine Gebühr von 1470 € pro Semester erhoben. Beenden Sie Ihr Studium in der Regelstudienzeit von vier Semestern, belaufen sich die gesamten Semestergebühren auf 5880 €.

 
Sie können Ihr Studium um maximal zwei Semester verlängern. Für jedes Verlängerungssemester zahlen Sie lediglich eine Verwaltungsgebühr von 300 €.

 

 

Welche zusätzlichen Kosten entstehen?

Zusätzlich zu den Semestergebühren entrichten Sie einen Studentenschaftsbeitrag in Höhe von 50 €.

 

Wer in Rostock oder der näheren Umgebung wohnt, hat die Möglichkeit für weitere 66 € ein Semesterticket für die Stadt Rostock zu erhalten. Die Kosten für Internetverbindungen und Reisen zu den Präsenzveranstaltungen sind ebenfalls einzuplanen.


Mit Ihrer Immatrikulation erhalten Sie einen Studentenausweis, der Sie berechtigt, alle Einrichtungen der Universität Rostock wie Bibliotheken, Rechenzentrum oder Mensa zu nutzen. So profitieren Sie auch als Fernstudierende von finanziellen Vergünstigungen wie ermäsigten Eintrittspreisen oder speziellen Studententarifen.

 

 

Kann ich die Studiengebühren in Raten zahlen?

 

Grundsätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Studiengebühren in Raten zu zahlen. Dazu müssen Sie vor Beginn des jeweiligen Semesters einen formlosen Antrag unter Angabe der Gründe stellen.

 

 

Kann ich die Kosten des Studiums von der Steuer absetzten?

 

Die Kosten können Sie im Rahmen der Steuererklärung (Werbungskosten) geltend machen. Neben den Studiengebühren können Sie auch Büro- und Arbeitsmittel, Reisekosten oder Fachliteratur bei den Fortbildungskosten absetzen. Über Einzelheiten informieren Sie sich beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater. Als Nachweis für die Bescheinigung beim Finanzamt erhalten Sie von uns ein Formular zur Bestätigung Ihrer Teilnahme an Veranstaltungen im weiterbildenden Fernstudium.


RSS-Newsfeed abonnieren
® 2009. Universität Rostock, Zentrum für Weiterbildung