Ghostwriter – die Plage der Universitäten

Ghostwriter
Ghostwriting-Agenturen, Coaches und ähnliche Anbieter zerstören den wissenschaftlichen Gedanken aus der Grauzone heraus und Universitäten gehen dagegen nicht mal vor.

Eine kurze Recherche mit der Suchmaschine genügt, um mit wenigen Klicks an ein Ghostwriting-Unternehmen zu gelangen. Die zahlreichen Unternehmen bieten die Dienste ihrer Ghostwriter an und werben mit unverschämten Slogans wie Hausarbeit schreiben lassen; warum solche kriminelle Werbebotschaften nicht verboten werden, trifft bei vielen auf Unverständnis (und das zurecht). Die Kontaktaufnahme mit einem Ghostwriter ist in dem Informationszeitalter so einfach wie noch nie, um moralisch abzudriften. Viele Studenten widerstehen der Versuchung nicht und entscheiden sich dafür, einen Ghostwriter für ihre wissenschaftliche Arbeit zu kontaktieren.

Ghostwriting wird zu selten aufgedeckt

Wie viele Studenten tatsächlich ihre wissenschaftlichen Arbeiten von einem Ghostwriter schreiben lassen, ist unbekannt. Zwar werden an den Universitäten regelmäßig Studenten bei einem Plagiat erwischt, doch beinahe nie durch die Nutzung der Dienste eines Ghostwriters. Leider werden die vielen Abschlussarbeiten nicht mal auf Plagiate überprüft. Hausarbeiten oder Seminararbeiten werden nie von Universitäten auf Plagiate überprüft. Bei Nachfrage bei den Universitäten erhielten wir generell zwei Antworten:
1. Würden alle Arbeiten überprüft werden, würde eine Generalverdacht gegenüber den Studenten vorliegen, dass sie betrügen. Solch ein Ansatz würde eine Diskriminierung gegenüber den ehrlichen Studenten sein und das wolle man verhindern.
2. Es ist nicht genügend Personal vorhanden, um diese Prüfungen vornehmen zu lassen.
Allerdings ist das Sparen am falschen Ende. Diese Argumentationsweise sehen Studenten als eine Einladung, einen Ghostwriter zu engagieren und damit durchzukommen. Viele „professionelle“ Ghostwriter bieten eine Plagiatsprüfung an, sodass die Studenten sich leider nicht auffällig machen. Eine gute Arbeit eines Ghostwriters lässt sich sehr schwer aufdecken. Hingegen lassen sich wissenschaftliche Arbeiten, die von schlampig arbeitenden (teilweise mit Plagiatsstellen) Ghostwriter erstellt worden sind, relativ leicht aufdecken und trotzdem zeigen die Universitäten und Dozenten daran kein großes Interesse. Wenn wundert es dann, dass so viele Studenten moralisch abdriften – da gibt es keine Unterschiede zwischen Bachelor- und Masterstudiengänge, es wird genau so „gerne“ betrogen.
Die Universitäten scheinen das Thema totzuschweigen, anstatt gegen die Ghostwriter aktiv vorzugehen. Da sich die Universitäten keine zusätzlichen Mitarbeiter leisten können, würde das für Dozenten und Mitarbeiter einen Mehraufwand bedeuten und daran haben diese kein Interesse. Lieber möchte man mit halbherzigen Pressemeldungen gegen das Ghostwriter vorgehen. Zwar droht den betrügerischen Studenten eine Exmatrikulation sowie eine Geldbuße von 50.000€, doch es endet i. d. R. mit einer Verwarnung, sodass der Student auch nicht viel riskiert, sollte er doch mal auffliegen.

Warum lässt sich Ghostwriting nicht verbieten?

Das Ghostwriting ist ein seit Jahrhunderten existierender Bereich, der rechtlich gesehen, völlig legitim ist und das wissen die Ghostwriter auch sehr gut. Trotzdem muss hierbei die Rede von einer Grauzone sein. Zwar weisen die Ghostwriting-Unternehmen daraufhin, dass die erstellten wissenschaftlichen Werke nicht als eigenes Geisteseigentum an Universitäten abgegeben werden können. In der Praxis werden diese nur in den seltensten Fällen umgeschrieben oder als Vorlage genutzt. Was mit z. B. der Ghostwriter-Bachelorarbeit oder Ghostwriter-Masterarbeit nach der Lieferung geschieht, interessiert das Ghostwriting-Unternehmen nicht, als ob sie genau wissen würden, was mit dieser Arbeit weiter geschieht, bloß wollen sie damit nichts zu tun haben. Genau dieser Ansatz ermöglicht den Ghostwritern ein rechtlich legitimes Handeln.
Somit lässt sich das Engagieren eines Ghostwriters nicht verbieten, außer in Österreich. Trotzdem könnte man gegen das Ghostwriting aktiv und effektiv vorgehen. Würde jede schriftliche Arbeit auf Plagiate hin untersucht werden, würden die Strafen auch tatsächlich angewandt werden, würden die Verteidigungen verlängert werden, um die Studenten mit detaillierten Fragen in die Mangel zu nehmen und um somit festzustellen, ob die Arbeit tatsächlich von ihnen verfasst worden sind, könnte man das Handeln der Ghostwriter relativ eingrenzen.

Coachings sind das verdeckte Ghostwriting

Neben den Ghostwriting-Agenturen bieten noch viele wissenschaftliche Coaches ihre Fähigkeiten an. Dabei verstößt das wissenschaftliche Coaching bereits gegen viele Hochschulordnungen, da die Unterstützung oft zu weitreichend ist. Wenn der Coach Literatur heraussucht, die Gliederung erstellt und die Inhalte der jeweiligen Kapitel vorgibt, stellt sich die Frage, worin die eigene Leistung des Studenten bestehen soll?! In solchen Fällen bewegen sich solche Anbieter genau wie eine Ghostwriting-Agentur in einer Grauzone, die eigentlich keine Daseinsberechtigung haben sollte.

Förderprogramm für Musikschulen

Förderprogramm für Musikschulen

Jedes Jahr finanziert das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit dem Förderungsprogramm ein Projekt – dieses Jahr wird der Kauf von Instrumenten an Musikschulen mitfinanziert. Das Förderprogramm für Musikschulen wird entsprechend begründet: Musikschulen bilden eine kulturelle Basis in vielen Städten und fördern das musikalische Angebot.
Daher genießen sie eine hohe Relevanz und müssen auch entsprechend gefördert werden. Das Förderprogramm beträgt insgesamt 180.000 €. Davon soll 100.000 € an öffentliche Musikschulen (nur an Mitglieder des Verbandes deutscher Musikschulen) gehen. Alle Nicht-Mitglieder des Verbandes deutscher Musikschulen erhalten 50.000 €. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Landesverband der Musikschulen haben folgende Förderprogrammkriterien festgelegt:
Die Mitglieder des Verbandes deutscher Musikschulen werden nur zu einem Drittel mitfinanziert. Hingegen werden bei allen anderen Musikschulen die Anschaffungskosten zur Hälfte mitfinanziert.

Förderprogramm für Musikschulen in Mecklenburg-Vorpommern

Musikschulen können eine Förderungsbeantragung stellen, wenn die erworbenen Instrumente überregional genutzt werden (z.B. durch (inter)nationale Ensembles) oder der Begabtenförderung zugutekommen. Ein weiterer Grund für die Förderung ist die allgemeine Nutzung von Instrumenten (z.B. wenn eine Musikschule ein Instrument zusammen mit einem Theater nutzt). Musikschulen können einen formlosen Antrag auf Förderung bis zum 31. Juli 2015 stellen.
Mecklenburg-Vorpommern hat 18 öffentliche Musikschulen, die von ca. 18.000 Schülern besucht werden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern gibt für das Personal an den Musikschulen ca. 3,4 Mio. € in diesem Jahr aus.